Bildungsurlaub: Alles zu Anspruch, Anträgen und Kursauswahl

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Das Thema Bildungsurlaub spielt bei vielen Berufstätigen eine untergeordnete Rolle. Angesichts der Wichtigkeit der persönlichen Weiterbildung ist dies ein Fehler, zumal pro Jahr fünf Tage Anspruch auf Bildungsurlaub bestehen.

Bildungsurlaub: Förderung der Arbeitnehmer

Die lebenslange Weiterbildung ist heute so wichtig wie nie zuvor, denn ständig werden neue Kenntnisse und Kompetenzen gefordert. Über einen Bildungsurlaub ist es möglich, pro Jahr für fünf Tage vom Unternehmen fernzubleiben und diese Zeit der persönlichen Entwicklung zu widmen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Angestellten für die Weiterbildung freizustellen.

Wer hat Anspruch auf Weiterbildungsurlaub?

Wer auf der Suche nach einem passenden Angebot ist, findet bei Kursnet als Angebot der Arbeitsagentur den passenden Weiterbildungskurs. Allerdings ist vielen Beschäftigten gar nicht klar, dass sie einen rechtlichen Anspruch auf den Fortbildungsurlaub haben. Genau das ist aber der Fall, zumindest in 14 der 16 deutschen Bundesländer.

Nur in Bayern und Sachsen besteht dieser Anspruch auf fünf Tage Weiterbildungsurlaub im Jahr nicht. Ansonsten kann jeder Beschäftigte diese Sonderform des Urlaubs beantragen, wobei es sich streng genommen nicht um einen Urlaub handelt. Vielmehr ist es eine Weiterbildungsfreistellung für den Arbeitnehmer. Der Angestellte soll sich an den fünf Tagen im Jahr der persönlichen Weiterbildung widmen können.

Vereinfacht gesagt: Der Gesetzgeber hat mit dem Weiterbildungsurlaub jedem Arbeitnehmer die Möglichkeit eingeräumt, eine Freistellung vom Arbeitgeber für fünf Tage im Jahr zu erlangen. Der belegte Kurs muss nicht mit einem Fachbereich zu tun haben, der dem Teilnehmer auf seiner aktuellen Stelle oder dem Unternehmen, in dem er oder sie beschäftigt ist, nutzt. Es geht tatsächlich nur um die eigene Weiterbildung und um die eigene Karriere.

Im Saarland gibt es eine Ausnahme von den allgemeinen Regelungen, die sich auf fünf Tage Fortbildungsurlaub im Jahr beziehen. In diesem Bundesland gibt es sogar sechs Arbeitstage, die der Arbeitgeber seinen Angestellten für die Weiterbildung gewähren muss.

In Urlaub fahren und trotzdem weiterbilden. ( Foto-Shutterstock-  KIRAYONAK YULIYA )

In Urlaub fahren und trotzdem weiterbilden. ( Foto-Shutterstock- KIRAYONAK YULIYA )

Voraussetzungen für den Anspruch auf Fortbildungsurlaub

Es gibt keine festen Regelungen, die besagen, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf den Weiterbildungsurlaub hat und ein anderer nicht. Damit ist diese Art der Freistellung für alle relevant, die sich neben dem Job beruflich weiterbilden oder sich besonders qualifizieren wollen

Wichtig ist aber, dass der Anspruch auf Bildungsurlaub nur besteht, wenn der Betreffende als Arbeitnehmer fest angestellt ist. Ein Student, eine Hausfrau und auch Rentner haben keinen Anspruch. Diese Regelung gilt für alle Bundesländer gleichermaßen, auch wenn sich diese in ihren übrigen Regelungen unterscheiden.

Tipp: Wer als Arbeitnehmer einen Weiterbildungsurlaub plant, sollte rechtzeitig die nötigen Informationen dazu einholen. Teilweise ist die Beantragung des Urlaubs beim Arbeitgeber mit einer sehr langen Vorlaufzeit nötig.

Antrag auf Bildungsurlaub stellen

Der erste Schritt vor dem Antrag auf Bildungsurlaub besteht darin, sich über die gesetzlichen Regelungen und die mögliche Anerkennung der Weiterbildung im betreffenden Bundesland zu informieren. Außerdem sollte abgeklärt werden, ob die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind:

Wer alleinerziehend ist und kleine Kinder zu versorgen hat, kann eventuell keine Weiterbildung in einer anderen Stadt wahrnehmen, sondern sollte nach Kursen suchen, die in erreichbarer Nähe liegen. Damit ist der Punkt der Kinderbetreuung immer noch gesichert. Danach kann es auf die Suche nach Informationen zu passenden Weiterbildungsangeboten gehen. Diese müssen sich inhaltlich nicht mit dem aktuellen Job befassen, sondern können auch berufsfremd oder politisch ausgerichtet sein.

Lernen hört nie auf. Lebenslanges lernen auch im Urlaub ( Foto: Shutterstock-GaudiLab)

Lernen hört nie auf. Lebenslanges lernen auch im Urlaub ( Foto: Shutterstock-GaudiLab)

Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragen: Vollständigkeit der Unterlagen ist wichtig( Video)

Wer sich für einen Kurs entschieden hat und weiß, dass dieser die nötige Anerkennung in Form einer Teilnahmebescheinigung oder eines Zertifikats bietet, sollte den Weiterbildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragen.

Dazu sind die folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Anmeldebescheinigung für den gewählten Kurs
  • Bescheid über die Anerkennung (vom Anbieter vergeben)
  • Ablaufplan und Termine

Das Einreichen der Unterlagen wird durch ein formloses Anschreiben durch den Arbeitnehmer begleitet. Es Formular ist dafür nicht nötig, es reicht, wenn im Anschreiben darauf hingewiesen wird, dass vom Anspruch auf Freistellung für einen Bildungsurlaub Gebrauch gemacht wird. Dazu muss das Datum des Kurses genannt werden, außerdem sollte auf die beigefügten Anlagen hingewiesen werden. Weitere Formalitäten sehen die gesetzlichen Regelungen nicht vor.

Nach Eingang des Antrags wird der Arbeitgeber diesen prüfen und seine Entscheidung mitteilen. In den meisten Fällen wird er keine Einwände haben, vor allem, wenn das Vorhaben bereits im Vorfeld abgesprochen wurde. Lehnt er den Antrag jedoch ab, sollte Rücksprache mit dem Chef gehalten werden. Außerdem sollte die Ablehnung immer schriftlich vorliegen, sodass die Möglichkeit besteht, das Recht auf den Weiterbildungsurlaub gegebenenfalls einzuklagen. Auch der Betriebsrat kann darüber informiert und um Hilfe gebeten werden.

Ist die Weiterbildung beendet, sehen die Regelungen der Bundesländer vor, dass der Arbeitgeber das Zertifikat über die Teilnahme erhalten muss.

Video: Bildungsurlaub – Wie läuft das ab?

Die Beantragung des Bildungsurlaubs in Kurzform:

  1. Einholen von Informationen über infrage kommende Kurse
  2. Auswahl des passenden Kurses oder Seminars und Anmeldung für die Teilnahme
  3. Erhalt des Informationsmaterials und der Unterlagen für die Beantragung des Bildungsurlaubs beim Arbeitgeber
  4. Antragstellung (Fristen beachten!)

Die Fristen für die Antragstellung gestalten sich für die einzelnen Bundesländer wie folgt:

  • Antragstellung acht Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme
    Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen
  • Antragstellung sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme
    Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
  • Antragstellung vier Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme
    Bremen, Niedersachsen
Bevor man einen Bildungsurlaub plant, sollte ein Antrag beim Arbeitgeber gestellt werden ( Foto: Shutterstock-Marjoli Pentz_)

Bevor man einen Bildungsurlaub plant, sollte ein Antrag beim Arbeitgeber gestellt werden ( Foto: Shutterstock-Marjoli Pentz_)

Die Wahl des passenden Kurses (Video)

Die Fortbildung, die für den Bildungsurlaub ausgewählt wird, muss nicht in direktem Zusammenhang mit der aktuellen Tätigkeit stehen. Sie muss noch nicht einmal etwas mit der Branche zu tun haben, in der der Arbeitnehmer aktuell tätig ist. Möglich ist die Teilnahme an Sprachkursen ebenso wie an fachlichen Fortbildungen. Auch politische Seminare oder Kurse für die Persönlichkeitsbildung stehen für eine Fortbildung frei. Wichtig bei der Kurswahl ist immer nur, dass der betreffende Kurs als Weiterbildungsurlaub anerkannt ist.

Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer auch nicht unter Druck setzen, indem er ihm bestimmte Kurse vorgibt und andernfalls keine Freistellung bietet. Dies ist gesetzlich nicht erlaubt und der Anspruch auf den Kurs der eigenen Wahl kann durch den Angestellten leicht durchgesetzt werden. Es geht hier nur um die Weiterentwicklung der persönlichen Kompetenzen, um neue Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie darum, die eigenen Karriere voranzubringen.

Wenn dafür Wissen angeeignet wird, was nicht der aktuellen Stelle zugutekommt, ist dies nebensächlich und darf den Chef nicht davon abhalten, den Antrag auf Freistellung zu gewähren. Realistisch gesehen wird es aber deutliche Schwierigkeiten mit Kursen geben, die komplett fachfremd sind.

Der Grund: Dienen diese Kurse der Weiterentwicklung des Mitarbeiters mit Kenntnissen, die für den aktuellen Job oder überhaupt für das Unternehmen keine Bedeutung haben, könnte eine Ablehnung eher im Raum stehen. Auch wenn der Arbeitgeber dazu kein gesetzliches Recht hat, sollte doch im Interesse einer guten weiteren Zusammenarbeit ein Mittelweg bei der Auswahl des Kurses gefunden werden.

Video: Was ist Bildungsurlaub? Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub? | Betriebsrat Video

Tipps für die Auswahl des passenden Kurses

Sind die persönlichen Voraussetzungen geklärt, kann sich der Arbeitnehmer auf die Suche nach einem passenden Kursangebot machen. Wer sich für einen Kurs interessiert und nicht weiß, ob dieser eine Anerkennung als Bildungsurlaub hat, sollte sich mit dem Anbieter der Fortbildung in Verbindung setzen.

Auch terminlich gibt es einige Dinge zu beachten:

  • Kurswahl mit eigener Terminplanung abstimmen
  • wichtige Termine im Job berücksichtigen
  • klären, ob Freistellung durch den Arbeitgeber zum gewünschten Zeitpunkt möglich ist
  • klären, ob Vertretung im Job für die gewünschte Zeit möglich ist
  • Anerkennung als Bildungsurlaub bestätigen lassen

Entsprechend der Regelungen der einzelnen Bundesländer kann dann der Antrag mit den vollständigen Unterlagen eingereicht werden.

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