Antrag Bildungsurlaub: Tipps für Beschäftigte

0

Der Antrag auf Bildungsurlaub kann gestellt werden, sobald klar ist, dass man selbst einen Anspruch auf ihn hat. Mit unseren Tipps zur Antragsstellung, stehen die Chancen auf Anerkennung, ziemlich gut.

Antrag Bildungsurlaub: Wieso überhaupt Bildungsurlaub?

Weiterbildung und lebenslanges Lernen sind heute wichtiger denn je. Gerade in einer globalisierten, digitalisierten und vor allem schnelllebigen (Arbeits-)Welt, in der Wissen schnell veraltet. Es vergeht nicht viel Zeit, ehe gerade noch topmoderne Anwendungen und aktuelles Fachwissen bereits wieder veraltet sind. Der gut ausgebildete, moderne Arbeitnehmer von heute muss u.a. hinsichtlich seiner organisatorischen, kommunikativen und technischen Kompetenzen fit – und stets auf dem neuesten Stand – sein. Gerade für die Berufswelt gilt daher: „up to date“ ist überlebenswichtig, um den Anschluss nicht zu verpassen.

Mit dem Bildungsurlaub fördert der Staat den Willen von Berufstätigen zum lebenslangen Lernen. Es gilt, altes Wissen aufzufrischen, durch Weiterbildung neues hinzuzugewinnen, die Fähigkeiten zu erweitern – bei Weiterzahlung des Gehalts. Der Antrag auf Bildungsurlaub, muss dabei stets direkt beim Arbeitgeber erfolgen.

Video: Viele Arbeitnehmer nutzen ihr Recht auf Bildungsurlaub nicht

Urlaub für die Bildung: Vorteile und Finanzierung

Zwar müssen bei der Antragstellung einige Dinge beachtet und viele Vorgaben erfüllt werden, aber der Aufwand kann sich lohnen. Wird dem Wunsch auf Bildungszeit entsprochen, heißt es: Raus aus dem tristen Büro-Alltag. Nun stehen Wissenserwerb sowie die Erweiterung von Kompetenzen an, die zudem eine ganze Reihe von Vorteilen mit sich bringen – sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber. Zunächst gibt es den finanziellen Vorteil: Zwar zahlt der Arbeitnehmer die Gebühren für Kurse, Seminare und Workshops etc. beim Veranstalter der Maßnahme selbst, aber er erhält für den Extraurlaub ja weiterhin sein Festgehalt. In gewisser Weise teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber damit die Kosten für den Bildungsurlaub.

Zweiter Pluspunkt, wenn der Antrag erfolgreich war: Beide Seiten profitieren von der Weiterbildung. Dem Unternehmen stellt der Arbeitnehmer später sein aufgefrischtes bzw. neues Wissen zur Verfügung. Und der Arbeitnehmer selbst profitiert von seinen erweiterten Kenntnissen täglich auf der Arbeit. Weil er die Gewissheit hat, stets auf dem aktuellsten Wissensstand zu sein um den Anschluss an womöglich jüngere Kollegen oder die Konkurrenz, nicht zu verlieren. Und im Gegensatz zu vielen anderen Instrumenten zur Aus- und Weiterbildung der Unternehmensmitarbeiter, können selbst bestimmen, um was es thematisch in ihrer Weiterbildung gehen soll: Sie legen den inhaltlichen Schwerpunkt selbst fest.

Zwar müssen bei der Antragstellung einige Dinge beachtet und viele Vorgaben erfüllt werden, aber der Aufwand kann sich lohnen. Wird dem Wunsch auf Bildungszeit entsprochen, heißt es: Raus aus dem tristen Büro-Alltag. (#01)

Zwar müssen bei der Antragstellung einige Dinge beachtet und viele Vorgaben erfüllt werden, aber der Aufwand kann sich lohnen. Wird dem Wunsch auf Bildungszeit entsprochen, heißt es: Raus aus dem tristen Büro-Alltag. (#01)

Vor dem Antrag: Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Bevor ein Angestellter bzw. Mitarbeiter einen Antrag auf Bildungsurlaub stellt, sollte er sich zunächst einmal sicher sein, ob er überhaupt einen Anspruch darauf hat. Sonst wird es peinlich. Zumindest informiert sollte er darüber sein, ob ihm Bildungsurlaub zusteht.

Die Frage lautet also: wer hat überhaupt einen Anspruch auf den Weiterbildungsurlaub?

Bildungsurlaub wird gemeinhin auch Arbeitnehmerweiterbildung genannt. In diesem Wort steckt schon mal die wichtigste Voraussetzung überhaupt, damit berechtigte Chancen auf Anerkennung bestehen. Das betreffende Wort heißt „Arbeitnehmer“. Man muss also beschäftigter Arbeitnehmer sein. Ist dies nicht der Fall, besteht von vornherein auch kein Anspruch auf Bildungsfreistellung. Und noch etwas muss gegeben sein: in dem Bundesland, indem der Arbeitnehmer angestellt ist, muss es ein Bildungsurlaubsgesetz geben.

Video: Bildungsurlaub Istanbul

Antrag Bildungsurlaub: Länder haben eigene Gesetze

Ein und dieselbe Regelung zu diesem Thema, das wünschen sich viele. Doch Deutschland ist nun einmal ein föderalistischer Staat mit eigenständigen Bundesländern. Die Folge ist ein Flickenteppich: entweder hat jedes Land sein eigenes Bildungsurlaubsgesetz oder überhaupt keines. Zwei Bundesländer verfügen über kein solches Gesetz: Bayern und Sachsen. In diesen beiden Ländern existiert daher auch kein Bildungsurlaub.

Die jeweiligen Landesgesetze zum Thema sind untereinander sehr ähnlich, in bestimmten Fragen weichen sie aber in Details ab. Auch muss ein und dieselbe Maßnahme nicht automatisch auch in allen Ländern anerkannt sein .Das heißt: ein bestimmter Workshop z.B. zum Oberthema „Social Media“, kann in Thüringen als Bildungsurlaub anerkannt sein, in Hessen muss dies aber nicht so sein. Wichtig ist: die eigene Arbeit muss sich in dem Bundesland befinden, in dem das Wunsch-Seminar oder die Kurse, in denen man sich weiterbilden möchte, als Bildungsurlaub anerkannt sind. Dann besteht auch ein gesetzlicher Anspruch. Der nächste Schritt ist jetzt: die Bildungsfreistellung zu beantragen.

Ist klar, dass ein berechtigter Anspruch besteht und es im eigenen Bundesland das entsprechende Gesetz (Bildungsurlaubsgesetz) gibt, ist der nächste Schritt, sich eine entsprechende Weiterbildungsmaßnahme, z.B. eine Sprachreise oder ein Seminar, auszusuchen. (#02)

Ist klar, dass ein berechtigter Anspruch besteht und es im eigenen Bundesland das entsprechende Gesetz (Bildungsurlaubsgesetz) gibt, ist der nächste Schritt, sich eine entsprechende Weiterbildungsmaßnahme, z.B. eine Sprachreise oder ein Seminar, auszusuchen. (#02)

Antrag richtig stellen: Erste Schritte

Ist klar, dass ein berechtigter Anspruch besteht und es im eigenen Bundesland das entsprechende Gesetz (Bildungsurlaubsgesetz) gibt, ist der nächste Schritt, sich eine entsprechende Weiterbildungsmaßnahme, z.B. eine Sprachreise oder ein Seminar, auszusuchen. Wichtig dabei ist, dass diese Maßnahme auf jeden Fall den eigenen Neigungen/Interessen entspricht, inhaltlich in Zusammenhang mit der Arbeit bzw. den eigenen beruflichen Tätigkeiten steht und im eigenen Bundesland anerkannt ist. Ist dies alles gegeben, sollte das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden, also mit dem direkten Vorgesetzten. In einem persönlichen Gespräch sollte man ihn davon in Kenntnis setzen, dass eine solche Maßnahme geplant ist.

Damit ist der Antrag freilich noch nicht endgültig genehmigt, aber zumindest wurde im besten Fall nun eine vorläufige Genehmigung erteilt. Diese ist unerlässlich, um sich für die ausgewählte Weiterbildungsmaßnahme beim Veranstalter anzumelden. Der Veranstalter schickt nach der Anmeldung meist umgehend alle relevanten Unterlagen (z.B. Anerkennungsbescheid sowie Infos über Inhalte und den genauen Ablauf etc.) an den Interessenten. Mit diesen Unterlagen kann man ihn dann endlich stellen: den offiziellen Antrag auf Bildungsurlaub.

Das Ziel: die Anerkennung der Weiter- bzw. Fortbildungsmaßnahme. (Wichtiger Tipp: Die Rücktritts- bzw. Stornierungsbedingungen in den Unterlagen des Veranstalters immer im Auge behalten, denn: Noch ist der Bildungsurlaub nicht vom Arbeitgeber bewilligt).

Antrag auf Bildungsurlaub beim Arbeitgeber einreichen

Der Antrag kann nun per Formular oder formlos beim Unternehmen eingereicht werden. Und zwar bei der üblichen Antragsstelle, die auch kontaktiert wird, wenn es z.B. um den ganz normalen Jahresurlaub geht.

Zwei wichtige Dokumente dürfen bei der Antragstellung auf keinen Fall fehlen:

  • die Anmeldebescheinigung
  • der Anerkennungsbescheid und gegebenenfalls noch der
  • Ablaufplan (so kann der Arbeitgeber nachvollziehen, womit sich der „Bildungsurlauber“ in seiner Abwesenheit genau beschäftigt)

Wichtig: die Arbeitnehmerweiterbildung sollte so früh als möglich angekündigt werden. Die Fristen sind hier von Gesetz zu Gesetz, und damit von Bundesland zu Bundesland, verschieden. Meist liegen sie aber bei spätestens 4 bis 6 Wochen vor Seminarbeginn. Denn: Der Arbeitgeber muss auch planen, Abteilungen umbauen, umstrukturieren etc. Und je mehr Zeit er dafür hat, desto größer sind die Chancen, dass der Urlaub letztlich auch bewilligt wird. Zum Schluss nicht vergessen: Die Abgabe und das Abgabedatum des Urlaubsantrages unbedingt mit einem Stempel oder Unterschrift, bestätigen lassen.

Video: Sprachreisen – Bildungsurlaub und steuerliche Absetzbarkeit

Die Rolle des Unternehmens

Damit hat der Antragsteller seine Pflicht getan, jetzt liegt es am Arbeitgeber. Nachdem der Antrag sowie alle Unterlagen geprüft wurden, bekommt der Arbeitnehmer Rückmeldung. Wichtig zu wissen: Der Chef darf sich mit der Prüfung nicht so lange Zeit lassen wie er möchte. Auch hier gibt es wieder gesetzlich bindende Fristen, die einzuhalten sind und die von Bundesland zu Bundesland variieren.

Geht für den Chef alles soweit in Ordnung und er genehmigt den Antrag, kann die Planung losgehen. Dem Bildungsurlaub steht damit nichts mehr im Wege. Wird der Urlaub jedoch nicht gewährt, sollten die Ablehnungsgründe genau betrachtet werden. Am besten lässt man sie sich schriftlich geben. Dann kann mit fachlicher Unterstützung (etwa eines Fachanwalts oder des Betriebsrats) genau geprüft werden, ob die Gründe für die Ablehnung recht- bzw. gesetzmäßig sind. Meist ist auch schon in den einzelnen Landesgesetzen genau definiert, welche Ablehnungsgründe gesetzeskonform sind. Ein solcher zulässiger Grund, den Urlaub nicht zu geben wäre z.B,. wenn im aktuellen Kalenderjahr mehr als ein Drittel der Angestellten bereits an Bildungsurlaubsveranstaltungen teilnahmen.


Bildnachweis:©Shutterstock-Titebild: LOFTFLOW -#01: LOFTFLOW  -#02: Syda Productions

Lassen Sie eine Antwort hier