Reisebuchung mit Hintertürchen: Reiserücktrittsversicherung

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Die meisten Deutschen verreisen wenigstens einmal im Jahr, packen ihre Sachen und fliegen oder fahren in Richtung Erholung. Doch was, wenn sie krankheitsbedingt die Reise nicht antreten können? Die Reiserücktrittsversicherung schützt vor einem finanziellen Schaden und erstattet zumindest einen Teil der Buchungs- und Reisekosten.

Gründe für die Reiserücktrittsversicherung

Eine Reise wird meist langfristig geplant. Wer weiß aber schon Monate im Voraus, was zum Reisezeitpunkt sein wird? Vielleicht besteht zu der Zeit eine Erkrankung, eine Schwangerschaft oder der Arbeitsplatz wurde gekündigt? Vielfältige Gründe können das Reisevorhaben zum Scheitern bringen und die Stornierung einer Reisebuchung nötig machen. Doch nicht immer sind es offensichtliche Gründe, bei der auch das Reisebüro bzw. das Hotel vor Ort die Stornierung anerkennt. Bei anderen Gründen, die weniger auf den ersten Blick erkennbar sind, besteht der Reiseveranstalter vielleicht auf 100 Prozent der Gebühren. Eine Reiserücktrittsversicherung hingegen schützt davor und kann mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Der Vorteil einer Selbstbeteiligung liegt in den niedrigeren Kosten bei Abschluss der Versicherung.

Übrigens sind es nicht nur die Kosten, die bei einer Stornierung der Reise zu Buche schlagen. Auch ein unversicherter Rücktransport aus dem Urlaub kann den finanziellen Ruin bedeuten. Stellen Sie sich vor, Sie sind in China unterwegs und haben einen Unfall. Sie müssen nach Deutschland zurücktransportiert werden – ein Krankenrücktransport kann bis zu 85.000 Euro kosten! Kein Einzelfall, denn auch Rücktransporte aus anderen Ländern sind mit vielen Tausend bis mehreren Zehntausend Euro zu veranschlagen.

Die Reiserücktrittsversicherung endet in dem Moment, in dem der Reisende die Fahrt antritt. (#01)

Die Reiserücktrittsversicherung endet in dem Moment, in dem der Reisende die Fahrt antritt. (#01)

Reiserücktrittsversicherung oder Reiseabbruch-Versicherung?

In der Regel ist in der Reiserücktrittsversicherung auch der Abbruch der Reise versichert, das heißt, dass beide Versicherungsarten miteinander verzahnt sind. Die Reiserücktrittsversicherung ist aber in erster Linie dafür zuständig, in Leistung zu gehen, wenn im Vorfeld ein Verhinderungsgrund das Antreten der Reise unmöglich macht. Schwere Erkrankungen oder ein Todesfall in der Familie können dazu führen, dass die Buchung storniert werden muss. Allerdings erkennen nicht alle Versicherer jeden Verhinderungsgrund an – es lohnt sich daher, vor Abschluss der Versicherung möglichst genau hinzusehen.

Die Reiserücktrittsversicherung endet in dem Moment, in dem der Reisende die Fahrt antritt. Nun muss die Reiseabbruch-Versicherung in Leistung gehen, wenn zum Beispiel ein Unfall oder eine Krankheit das Fortsetzen des Urlaubs nicht möglich macht. Auch in dem Fall spielen die Gründe für den Abbruch eine wichtige Rolle, denn nicht alle Begründungen werden anerkannt.

Bedingungen für die Reiserücktrittsversicherung genau prüfen

Die Welt der Reiserücktrittsversicherungen ist riesig und ein Laie kann diese nur schwer überblicken. Häufig werden einzelne Teile zu einem Gesamtpaket hinzugebucht, aus Unwissenheit und weil der Abschluss im Internet nur einen Klick bedeutet. Doch in den meisten Fällen sind die kleinen „Teilpakete“ nicht nötig, sie stellen unnötige Kostentreiber dar. Ein Problem wird das vor allem dann, wenn sich der Versicherungsvertrag automatisch immer wieder verlängert – in den meisten Fällen vergessen die Versicherten die rechtzeitige Kündigung und haben die Police somit unfreiwillig um ein Jahr verlängert.

Ein Tipp: Auch wenn die Selbstbeteiligung die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung senken kann, so empfehlen Experten dennoch, davon Abstand zu nehmen. Die Kosten, die insgesamt auf den Versicherten bei einer Stornierung zukommen, sind damit einfach zu hoch.

Video: Lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung? – Das grüne Sofa: Folge 20

Spezielle Reisen, spezielle Reiserücktrittsversicherungen

Nicht in jedem Fall wird die Reiserücktrittsversicherung zahlen, denn manche Reisen erfordern einen besonderen Versicherungsschutz. Liegt der Stornierung beispielsweise ein vorhersehbares Ereignis zugrunde, so wird die Versicherung nicht zahlen. Auch chronische Krankheiten führen häufig zu einer Stornierung von Buchungen – die Reiserücktrittsversicherung übernimmt solche Kosten nicht. Führt das Auswärtige Amt das betreffende Land auf seiner Warnliste, so wird die Reiserücktrittsversicherung ebenfalls nicht zahlen, wenn sich der Versicherte zu einer Stornierung entschließt.

Auch für Tierhalter gilt: Nicht jede Reiserücktrittsversicherung springt ein, wenn das geliebte Haustier mit in den Urlaub reisen sollte und plötzlich erkrankt. Auch wenn Sie vielleicht der Meinung sind, dass Ihr Hund zur Familie gehört, wird er wie andere Tiere auch von vielen Versicherungen als „Sache“ behandelt. Erkrankt diese, hindert Sie das nicht, die Reise anzutreten – zumindest theoretisch. Die Reiserücktrittsversicherung würde nichts zahlen. Schauen Sie daher genau hin, wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen wollen und suchen Sie den Anbieter heraus, der perfekt zu Ihrer Situation passt.

Wichtiger Tipp für Jugendliche und Praktikanten, die einen Aufenthalt im Ausland planen: Verschiedene Versicherungen bieten spezielle Pakete für ein Auslandssemester oder für das Work and Travel an. Hier ist oftmals die Krankenversicherung mit inbegriffen bzw. werden Kombipakete angeboten. Meist sind derartige Versicherungen günstiger, weil statistisch gesehen weniger junge Menschen eine Reise stornieren oder abbrechen.

Schwangerschaft und Reiserücktrittsversicherung

Das Verreisen in der Schwangerschaft stellt einen Sonderfall dar. In der Regel treten die Reiserücktrittsversicherungen aber auch für Schwangere ein und schließen diese nicht als Risikogruppe aus. Allerdings stehen Schwangere nicht selten vor der Frage, ob sie eine Reise wieder absagen können, wenn sie erst nach der Buchung von ihrer Schwangerschaft erfahren haben. Hier trennen sich gute Versicherungen von weniger guten, denn einige zahlen nicht, wenn die Schwangere ohne medizinische Indikation von ihrem Vertrag zurücktritt.

Sofern Angst der einzige Grund für die Stornierung ist, sagen die Versicherer, dass sie nicht in Leistung treten werden, sie zahlen nur bei Vorliegen eines ärztlichen Attests. Insofern muss dann die Schwangere selbst abwägen, ob sie das Risiko eines langen Flugs oder der Ernährungsumstellung im Urlaubsland eingehen möchte oder ob sie die Kosten für die nicht mehr stornierbare Reise dennoch tragen will und nicht reist.

Video: Reiserücktrittsversicherung

Worauf sollten Sie bei Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung achten?

Das Angebot an Reiserücktrittsversicherungen ist groß, doch nur wenige Anbieter sind wirklich gut. Daher ist es sinnvoll und auch notwendig, die Angebote konkret zu vergleichen und so die individuell passende Versicherungsmöglichkeit zu finden. Um die Spreu vom Weizen zu trennen, sind erst einmal die Eckdaten relevant. Sie benötigen für einen Vergleich daher die Anzahl der reisenden Personen, den Zeitpunkt der Reise, das Reiseland oder die Reiseregion sowie den Preis für die Buchung. Auf diesen Daten basiert eine Reiserücktrittsversicherung und errechnet Prämien und Leistungspakete.

Besondere Bedingungen gelten für die oben genannten Gruppen der Reisenden mit Haustier, Schwangere oder auch für Menschen mit Handicap. Sortieren Sie die Angebote aus, die nur mit einer Selbstbeteiligung abzuschließen sind und beziehen Sie in den Vergleich auch Ergebnisse von Stiftung Warentest und anderen Organisationen mit ein.

Vergleichen Sie verschiedene Anbieter und schauen Sie unbedingt auf das Kleingedruckte. Hier finden Sie besondere Regelungen für Einzelfälle, Fristen und weitere Vorgaben, die Sie berücksichtigen müssen, wenn Sie die Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen wollen. Gut zu wissen: Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie auch bei Direktversicherungen Mitarbeiter erreichen. Diese beraten Sie dann per Telefon, Live-Chat oder E-Mail, sodass Sie trotz günstigerer Preise nicht auf die persönliche Auskunft verzichten müssen.

Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Vorerkrankungen sollten ebenfalls auf die Absicherung durch die Reiserücktrittsversicherung setzen. (#02)

Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Vorerkrankungen sollten ebenfalls auf die Absicherung durch die Reiserücktrittsversicherung setzen. (#02)

Für wen ist die Reiserücktrittsversicherung empfehlenswert?

Eine Reiserücktrittsversicherung ist vor allem dann anzuraten, wenn die geplante Reise noch viele Wochen und Monate vorausliegt. Hier ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich die Lebensumstände bis dahin geändert haben und eine Reise vielleicht unmöglich machen. Auch sehr teure Reisen sollten in jedem Fall durch die Reiserücktrittsversicherung abgesichert werden.

Reisen Familien mit Kindern oder Senioren, so ist die Versicherung ebenfalls wichtig – zu schnell können sich unvorhergesehene Situationen einstellen, die die Reise nicht mehr zulassen. Im Vergleich zu den Reisekosten sind die Gebühren für die Reiserücktrittsversicherung verschwindend gering, wenn Sie auf den richtigen Anbieter mit den passenden Leistungen setzen.

Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Vorerkrankungen sollten ebenfalls auf die Absicherung durch die Reiserücktrittsversicherung setzen. Allerdings sind nur die Erkrankungen versichert, die unvorhergesehen und akut aufgetreten sind, daher sollte sich ein Mensch mit Vorerkrankung seine Reisefähigkeit vom Arzt bestätigen lassen. So vermeiden Sie Diskussionen mit der Versicherung, wenn Sie die geplante Reise aus Gesundheitsgründen nicht antreten können. Zum Zeitpunkt der Buchung waren Sie schließlich reisefähig!

Übrigens übernehmen manche Versicherer auch die Kosten, wenn eine Reise unvorhergesehen verlängert oder später angetreten werden muss, denn nicht in jedem Fall ist die komplette Stornierung nötig.

Hilfreich sind Reiserücktrittsversicherungen, die auch Verwandte mit einbeziehen. Hier werden sogenannte Risikopersonen mit versichert, sodass zum Beispiel die Großeltern ihren Urlaub abbrechen können, wenn das Enkelkind erkrankt ist oder einen Unfall hat. Auch Pflegepersonen können mit einbezogen werden.

Wichtiger Tipp zuletzt: Achten Sie unbedingt auf die Fristen! Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist in der Regel nur bis zu einem bestimmten Datum möglich. Auch Schadensfälle müssen innerhalb einer festen Frist gemeldet werden, ansonsten gehen die Ansprüche aus der Versicherung verloren. Stornieren Sie also unverzüglich bei Kenntnis des Verhinderungsgrundes, ansonsten erhöhen sich die Stornokosten teilweise enorm. Als Faustregel gilt hier, dass die Kosten umso höher werden, je näher der Reisezeitpunkt rückt.


Bildnachweis:©Fotolizenz -Titelbild: Elnur-#01: A and N photography  -#02: Elnur

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