Staualarm: Über 400 Millionen Euro für Straßenerhaltungsmaßnahmen im Land

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Baden-Württemberg beabsichtigt im Jahr 2023, rund 250 neue Erhaltungsmaßnahmen im Bundes- und Landesstraßennetz zu beginnen. Der Fokus liegt dabei vor allem auf Fahrbahnen, Brücken, Stützwänden, Radwegen und Böschungen. Für laufende und neue Erhaltungsmaßnahmen plant das Land eine Investition von über 400 Millionen Euro.

Großer Aufwand für Sanierung zahlreicher Straßen und Brücken in Baden-Württemberg

Anlässlich der Vorstellung des Sanierungsprogramms 2023 für den Straßenbau in Baden-Württemberg unterstrich Verkehrsminister Winfried Hermann, dass zahlreiche Straßen und Brücken einer umfangreichen Sanierung unterzogen werden sollen. Die Bundesmittel sollen auch in diesem Jahr gezielt und wirkungsvoll verwendet werden, um eine intakte und zukunftsfähige Straßeninfrastruktur in Baden-Württemberg zu gewährleisten. Die Priorisierung liegt weiterhin auf der Erhaltung bestehender Infrastrukturen, während Umbau, Ausbau und Neubau im Hintergrund stehen.

Ausbaupläne im Straßennetz: 250 Projekte in Arbeit

Im Jahr 2023 wird das Straßennetz in Baden-Württemberg weiterhin einer intensiven Sanierung unterzogen. Es sind insgesamt etwa 120 Projekte für das Bundesstraßennetz und ungefähr 130 Projekte für das Landesstraßennetz geplant. Dabei werden vor allem Erhaltungsmaßnahmen an Fahrbahnen und Fahrbahndecken durchgeführt.

Der Minister hob die bewährte Praxis hervor, Defizite in der Straßeninfrastruktur durch das priorisierte Vorgehen zu beseitigen. Er betonte die Notwendigkeit, den Weg der Sanierung konsequent weiterzuverfolgen, insbesondere im Hinblick auf die alternden Brücken. In den kommenden Jahren werden verstärkte Anstrengungen erforderlich sein, um die Brücken zu sanieren. Die heutigen Investitionen in die Sanierung sind bereits um ein Vielfaches höher als vor zwölf Jahren, und es wird noch mehr Geld benötigt, um die kommenden Brückensanierungen durchzuführen.

Die Bundesregierung hat für das Jahr 2023 einen Betrag von 236 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Bundesstraßen in Baden-Württemberg zu erhalten. Gleichzeitig hat das Land beschlossen, rund 165 Millionen Euro für die Instandhaltung der Landesstraßen aufzuwenden.

Ergebnisse des Sanierungsprogramms 2022 im Rückblick

Im Jahr 2022 wurden insgesamt 237 Millionen Euro für die Erhaltung der Bundesstraßen investiert. Dieser Betrag ermöglichte die Sanierung von mehr als 70 Bauwerken, vor allem Brücken, Tunnel, Stütz- und Lärmschutzwände, sowie die Erneuerung von etwa 320 Kilometern Fahrbahnen.

Investitionen in die Infrastruktur des Bundes- und Landestraßennetzes

Durch den Paradigmenwechsel im Jahr 2011, bei dem der Schwerpunkt auf die Erhaltung des Bundes- und Landesstraßennetzes in Baden-Württemberg gelegt wurde, konnte der Zustand der Straßen über die letzten zehn Jahre hinweg weitgehend stabil gehalten werden. Die Tatsache, dass ein Großteil dieser Straßen und Brücken bereits in den 1970er Jahren errichtet wurde, führt jedoch dazu, dass viele Brücken jetzt ein durchschnittliches Alter von rund 50 Jahren haben und umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich sind, um ihre Substanz und Tragfähigkeit zu gewährleisten.

Die Straßenbauverwaltung des Landes hat eine innovative Herangehensweise bei der Erneuerung von Brücken gewählt. Sie plant, externe Planungsbüros verstärkt mit der Planung von Ersatzneubauprojekten für Brücken zu beauftragen. Zu diesem Zweck wurde eine Sammelausschreibung für insgesamt 29 Brückenersatzneubauten gestartet. Das Ziel ist es, auf dieser Grundlage in Zukunft eine größere Anzahl von Brückenerhaltungsmaßnahmen umzusetzen.

Erneuerung von Brücken in lokaler Verantwortung

Eine Möglichkeit der finanziellen Unterstützung bietet das Land für Maßnahmen zur Modernisierung von Brückenbauwerken an Bundes-, Landes-, Kreis- oder Gemeindestraßen. Die Landkreise und Gemeinden haben die Möglichkeit, Fördermittel für die Stärkung der Tragfähigkeit und die wesentliche Verbesserung dieser Brücken zu beantragen. Im Rahmen der Förderung werden sowohl die Ertüchtigung der Brücken durch begleitende Instandsetzungsarbeiten als auch der Ersatzneubau und die Errichtung von temporären Behelfsbrücken berücksichtigt.

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