Fastnacht und Gesundheit: Wie groß ist das Risiko durch Schadstoffe in Schminke, Kreppel und Kostümen?

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Gesundheitsrisiko Fastnacht: Wie sicher sind Schminke und Kostüme wirklich? Karneval, Fastnacht und Fasching sind die Höhepunkte des Jahres für viele Menschen. Doch neben der ausgelassenen Stimmung gibt es auch Risiken, insbesondere durch Schadstoffe in Schminke und Kostümen. Diese können zu Hautreizungen, Allergien und anderen gesundheitlichen Problemen führen. Verbraucherschutzministerien wie in Baden-Württemberg sind deshalb gefragt, die Sicherheit von Fastnachtsartikeln zu prüfen und gegebenenfalls zu verbessern.

Gesundheitsgefahr in der Faschingszeit: Acrylamid in 40% der getesteten Berliner, Kreppel, Krapfen und Fasnetsküchle nachgewiesen

Gesundheitsrisiko Fastnachtsgebäck: Wie sicher sind Kreppel, Krapfen, Berliner und Fasnetsküchle wirklich? (Foto: AdobeStock - photocrew 101920887)

Gesundheitsrisiko Fastnachtsgebäck: Wie sicher sind Kreppel, Krapfen, Berliner und Fasnetsküchle wirklich? (Foto: AdobeStock – photocrew 101920887)

Auch wenn man mit Fasching und Karneval nicht viel am Hut hat, sind die fettgebackenen Leckereien aus den Bäckereien verlockend. Doch wie gesundheitsschädlich sind Fasnetsküchle, Berliner und Quarkbällchen? Eine regelmäßige Untersuchung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Stuttgart auf Acrylamid, eine als wahrscheinlich krebserregend eingestufte Substanz, gibt Aufschluss über das Risiko von herstellungsbedingten Kontaminanten in stärkehaltigen Lebensmitteln.

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich bei Fragen zur Sicherheit von Faschingsgebäck an die zuständigen Behörden wenden und auf entsprechende Kennzeichnungen achten.

Die Acrylamidbelastung in frittiertem Hefegebäck wie Berlinern, Kreppeln oder Krapfen wurde bei den jüngsten Produktkontrollen als vergleichsweise gering eingestuft. Der durchschnittliche Gehalt an Acrylamid lag bei den untersuchten Proben bei nur 10 µg/kg.

Wenn Sie frittiertes Hefegebäck zubereiten möchten, empfehlen Experten des CVUA Stuttgart, frisches Frittierfett zu verwenden und darauf zu achten, dass es frei von Krümeln ist und nicht höher als 175 °C erhitzt wird.

Laut dem Minister haben die Untersuchungen der CVUAs Stuttgart und Freiburg gezeigt, dass die Ergebnisse von Gebäcken, die problematische trans-Fettsäuren enthalten, ähnlich gut sind. Im letzten Jahr waren alle 37 Proben, die untersucht wurden, unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstwert von zwei Prozent bezogen auf den Fettanteil. Auch in diesem Jahr sind die Untersuchungen noch im Gange, aber bisher sind alle Ergebnisse unauffällig.

Wie viel Alkohol steckt eigentlich in alkoholfreien Getränken?

Wie viel Alkohol darf in alkoholfreien Getränken enthalten sein? Die Antwort lautet: maximal 0,5 Volumenprozent. Diese Grenze ist gesetzlich festgelegt. (Foto: AdobeStock - Davide Angelini 570233392)

Wie viel Alkohol darf in alkoholfreien Getränken enthalten sein? Die Antwort lautet: maximal 0,5 Volumenprozent. Diese Grenze ist gesetzlich festgelegt. (Foto: AdobeStock – Davide Angelini 570233392)

Für viele Menschen ist Alkohol kein Muss bei Festen und Feiern. Stattdessen greifen sie gerne zu alkoholfreien Alternativen wie zum Beispiel alkoholfreiem Sekt. Dieser wird auf Basis von alkoholfreiem Wein hergestellt und ist oft schäumend und aromatisiert. Eine aktuelle Untersuchung hat nun gezeigt, dass keines der 58 getesteten Getränke die gesetzliche Grenze von 0,5 Volumenprozent Alkohol überschritten hat. Mehr als zwei Drittel der Proben wiesen sogar einen Alkoholgehalt von weniger als 0,1 Volumenprozent auf.

Giftige Chemikalien in Fastnachtsperücken: Wie kommt es dazu?

Farbenfroh und sicher: Experten prüfen Faschingskostüme auf schädliche Inhaltsstoffe. Im Hinblick auf die kommende Karnevalsaison sind Experten damit beschäftigt, Faschingskostüme und Perücken auf gesundheitlich bedenkliche Stoffe zu untersuchen. Dabei werden nicht nur verbotene Farbstoffe, sondern auch noch nicht reglementierte Substanzen mit sensibilisierendem Potential berücksichtigt. Einige Untersuchungen haben bereits ergeben, dass nicht alle Faschingskostüme den gesetzlichen Regelungen entsprechen.

Es wurde festgestellt, dass eine rote Perücke eine alarmierend hohe Konzentration von 4-Methyl-m-Phenylendiamin aufweist, ein Stoff, der als krebserregend und erbgutverändernd gilt. Dies stellt ein hohes Risiko für die Gesundheit des Verbrauchers dar. Es ist besonders besorgniserregend, dass sieben von 20 Proben sensibilisierende 1,4-Phenylendiamine enthielten, die oft in saisonalen Produkten wie Faschingskostümen vorkommen.

Wenn eine Substanz oder ein Stoff als „sensibilisierend wirkend“ bezeichnet wird, bedeutet dies, dass er in der Lage ist, die Reaktionsbereitschaft des Körpers gegenüber bestimmten Allergenen zu erhöhen. Dies geschieht, indem das Immunsystem des Körpers durch wiederholte Exposition gegenüber der sensibilisierenden Substanz sensibilisiert wird. Wenn der Körper später mit dem Allergen in Kontakt kommt, kann eine allergische Reaktion ausgelöst werden. Beispiele für sensibilisierende Substanzen sind unter anderem Nickel, Parfüm und Latex.

Phenylendiamine sind gefährliche Chemikalien, die zu allergischen Hautreaktionen und ernsthaften Gesundheitsproblemen führen können. Diese farblosen, kristallinen Verbindungen verfärben sich dunkel, wenn sie Luft ausgesetzt sind, und sind nur teilweise in Wasser löslich. Sie lösen sich leicht in Alkohol und Ether, was ihre Handhabung besonders gefährlich macht. Anilin, eine ähnliche Substanz, wirkt als Blutgift und kann zu Leberschäden und Zyanose führen.

Obwohl es hier noch keine gesetzliche Regelung gibt, obliegt es dem Hersteller, bei der Herstellung von Produkten dieser Art darauf zu achten, dass keine gesundheitlich bedenklichen Stoffe verwendet oder enthalten sind. Dies ist Teil der Sorgfaltspflicht des Herstellers, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen.

Damit Sie sich vor möglichen Infektionsrisiken schützen, sollten Sie beim Tragen von Faschingskostümen darauf achten, keinen direkten Hautkontakt herzustellen. Ein T-Shirt und eine Strumpfhose darunter können dabei helfen.

Risiken durch Faschingsartikel

Die Faschingszeit steht vor der Tür und damit auch die Zeit für bunte Luftballons und dekorative Servietten. Doch wie sicher sind diese Produkte für den Verbraucher? Das CVUA Stuttgart hat Servietten in den letzten beiden Jahren auf ihre Farblässigkeit und unerwünschte Stoffe untersucht. Dabei mussten 12 Servietten wegen ihres Ausblutverhaltens oder unerwünschter Stoffe beanstandet werden. Obwohl keine unmittelbare Gesundheitsgefahr besteht, zeigen die Untersuchungen, dass Servietten mit geringerer Belastung produziert werden können.

Jedes Jahr werden Luftballons auf Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe untersucht. Nitrosamine sind krebserregende Stoffe, und nitrosierbare Stoffe sind ihre Vorstufen. Nach der letzten Faschingssaison wurden acht Proben untersucht, und bei drei davon wurden Nitrosamine und/oder nitrosierbare Stoffe nahe am oder über dem Grenzwert gefunden. Die Ergebnisse zeigen, dass Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe weiterhin ein relevantes Thema sind, das regelmäßig überwacht werden muss.

Fastnachts-Schminke im Test: Tiger Schminke mit 2-Naphthol, verbotene Substanzen in gelber Clownschminke und Schminkstifte mit Rhodamin B ? ein Blick auf mögliche Gesundheitsrisiken.

Jedes Jahr aufs Neue gibt es bunte und phantasievolle Schminkkreationen auf Faschingspartys. Doch wie sicher ist das Schminken eigentlich? Im letzten Jahr wurden 31 Packungen mit Schminkstiften und Schminksets untersucht und auf verbotene Stoffe und nicht zugelassene Farbstoffe getestet. Auch 2023 werden erneut 33 Packungen auf den Prüfstand gestellt.

2-Naphthol in Faschings-Tiger-Schminke: ein Grund zur Sorge

Schminksets gehören zur Faschingszeit für viele Menschen einfach dazu. Doch bei der Auswahl sollte man vorsichtig sein, wie Untersuchungen zeigen. In einem Fall wurde der verbotene Stoff 2-Naphthol in einer Probe von Tiger-Schminke nachgewiesen, während in einem anderen Schminkset ein nicht zugelassener Farbstoff eingesetzt wurde. Auch wenn keine akute Gefährdung besteht, sollten Verbraucher auf Produkte achten, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und auf die Verwendung problematischer Inhaltsstoffe verzichten.

Das Schminkset „Tiger“ wurde auf das Vorhandensein des verbotenen Stoffs 2-Naphthol untersucht und es wurde festgestellt, dass es tatsächlich in der Schminke enthalten ist. Obwohl das Ministerium erklärt hat, dass die Verwendung des Produkts keine unmittelbare Gesundheitsgefahr darstellt, ist es erforderlich, dass die Person, die für das Produkt verantwortlich ist, beweist, dass die Menge des gefundenen 2-Naphthols in den betroffenen Produkten unvermeidbar ist. Ebenso wurde in dem Schminkset „Clown“ ein nicht zugelassener gelber Farbstoff verwendet, der nicht für die Anwendung auf Schleimhäuten wie den Augen bestimmt ist.

Verbotener Stoff in Faschingsschminke: Rhodamin B in Neon-Pink-Stift gefunden

Das Faschingsschminken erfreut sich großer Beliebtheit, jedoch kann die Anwendung am Auge zu gesundheitlichen Risiken führen. Eine Untersuchung eines Sets neonfarbener Schminkstifte hat gezeigt, dass in der pinken Farbe der verbotene rote Farbstoff Rhodamin B enthalten ist. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Rhodamin B bereits 2005 als potenziell erbgutverändernd (genotoxisch) und krebserregend (kanzerogen) eingestuft. Die Verwendung dieser Schminkstifte kann somit zu gesundheitlichen Schäden führen.

Wenn Sie planen, sich für eine Veranstaltung zu schminken, sollten Sie vorher eine fetthaltige Creme auftragen. Diese Creme wird dazu beitragen, dass die Farben später leichter abgehen. Allerdings ist es wichtig, die Warnhinweise der Hersteller zu beachten, insbesondere in Bezug auf die Verwendung in der Nähe der Augen. Diese Informationen finden Sie normalerweise auf der Rückseite der Verpackung.

Quellen

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