Ein Beschluss des brandenburgischen Kulturministeriums führt Karneval, Fastnacht und Fasching formell in das Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes ein. Dabei werden sowohl rheinische Karnevalstraditionen als auch das sorbische Zapust-Fest in der Niederlausitz gewürdigt. Ebenfalls anerkannt wird das traditionelle Quempas-Singen der Luckauer Christmette. Mit dieser Entscheidung sollen regionale Bräuche im ländlichen Raum langfristig erhalten und die kulturelle Vielfalt Ostdeutschlands nachhaltig gestärkt werden. Die Maßnahme fördert lokale Initiativen und bewahrt historisch gewachsene Rituale.
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Brandenburg nimmt Karneval, Fastnacht, Fasching offiziell ins Kulturerbe auf
Brandenburg hat Karneval, Fastnacht und Fasching in sein immaterielles Kulturerbe aufgenommen und würdigt damit regionale Festtraditionen. Neben den bekannten rheinischen Bräuchen werden auch der sorbische Zapust in der Niederlausitz sowie die Christmette mit Quempas-Singen in Luckau offiziell anerkannt. Das Kulturministerium unterstreicht, dass diese Maßnahme zur Bewahrung historisch gewachsener Rituale beiträgt, ihre Sichtbarkeit erhöht und die kulturelle Vielfalt in Brandenburg nachhaltig stärkt. Traditionen bleiben damit lebendig. Diese Entscheidung sichert alte Rituale.
Sorbischer Zapust beginnt Januar März mit Zampern und Tanz
Der sorbische Karneval Zapust beginnt jährlich zwischen Januar und März in den Dörfern um Cottbus/Cho?ebuz. Er wird mit dem lauten Zampern eröffnet, bei dem verkleidete Gruppen in traditionellen Kostümen Spenden sammeln und symbolisch den Winter vertreiben. Der Höhepunkt bildet der Zapust-Tanz in wendischen Trachten. Am 25. Januar feiern Schulen und Kindergärten die Vogelhochzeit. Regionale Abwandlungen wie Hahnrupfen in der Niederlausitz und Osterreiten in der Oberlausitz verdeutlichen die deutliche kulturelle Regionalvielfalt.
Ostdeutsche Karnevalsverbände beantragen jetzt bundesweite Aufnahme ins immaterielle Kulturerbe
Die Karnevalsverbände aus Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben gemeinsam einen Antrag auf Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes gestellt. In den beteiligten ostdeutschen Verbänden sind rund 930 Karnevalsvereine mit insgesamt etwa 95.000 Mitgliedern organisiert. Bereits zuvor hat Thüringen den Karneval in sein Landesverzeichnis aufgenommen, was die steigende Anerkennung traditioneller Fastnachtsbräuche in der Region verdeutlicht. Das Verfahren wird von zahlreichen Mitgliedern aktiv unterstützt und fachlich begleitet.
Quempas-Singen während Luckauer Christmette jetzt offiziell ins Landesverzeichnis aufgenommen
Das Quempas-Singen im Rahmen der Luckauer Christmette ist nun offiziell ins Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes Brandenburgs aufgenommen worden und würdigt einen mittelalterlich geprägten Wechselgesang, bei dem am ersten Weihnachtstag mehrere Chöre untereinander traditionelle Texte und Melodien austauschen. Entstanden vor mehreren Jahrhunderten, hat die Gemeinschaftsinitiative des örtlichen Heimatvereins und der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Luckau die Eintragung beantragt. Neben Luckau im Landkreis Dahme-Spreewald wird die Praxis auch in Perleberg und umliegenden Orten gepflegt.
Die offizielle Anerkennung von Karneval, Fastnacht und Fasching in Brandenburg stärkt das Bewusstsein für regionale Bräuche, indem sie langjährige Traditionen ins öffentliche Interesse rückt. Insbesondere der sorbische Zapust, das Quempas-Singen und die Arbeit der lokalen Vereine gewinnen an Sichtbarkeit. Die damit verbundene Förderung sichert Vernetzungen, unterstützt kulturelle Projekte und begünstigt die Weitergabe über Generationen. Die eingereichten Anträge für eine bundesweite Aufnahme unterstreichen dringend und nachhaltig das Potenzial dieser vielfältigen Bräuche.

