Entwarnung für Wohnmobilbesitzer: Keine Mautpflicht ab 3,5 Tonnen

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Ab Juli 2024 müssen auch Fahrzeuge mit einem Gewicht von 3,5 Tonnen oder mehr die LKW-Maut entrichten, wie von der Ampel-Regierung beschlossen. Diese Maßnahme betrifft auch viele Reisemobile und hat bei Campern für Verunsicherung gesorgt. Allerdings gibt das Unternehmen maut1.de Entwarnung. Laut Geschäftsführer Julian Schmelzer sind Wohnmobile von der Gewichtsabsenkung der Maut ausgenommen und müssen somit keine zusätzlichen Gebühren zahlen.

Gewichtsabsenkung der Maut: Wohnmobile bleiben größtenteils mautfrei

Es gibt rund 160.000 Wohnmobile in Deutschland mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen. Einige dieser Wohnmobile könnten von der neuen Mautpflicht betroffen sein, insbesondere solche, die auf LKW oder Omnibussen basieren. Die meisten dieser Wohnmobile sind jedoch bereits aufgrund ihrer Bauweise eindeutig als Wohnmobile erkennbar und bleiben daher von der Mautpflicht befreit. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) bestätigt, dass die neue Mautpflicht ab 3,5 Tonnen weiterhin für Fahrzeuge gilt, die bestimmte Kriterien erfüllen.

Die neue Mautpflicht betrifft nicht alle Wohnmobile. Um von der Maut befreit zu sein, müssen Wohnmobile bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehört eine fest und dauerhaft installierte Wohneinrichtung mit Toilette, Dusche, Wohnraum, Betten oder Kochgelegenheit. Zudem darf das Fahrzeug ausschließlich zur Personenbeförderung genutzt werden und keinen Gütertransport durchführen. Alternativ kann ein Fahrzeug auch nachträglich zum Wohnmobil umgebaut werden, beispielsweise ein LKW mit Kofferaufbau.

Wohnmobile, die anders aufgebaut sind, zum Beispiel mit einem speziellen Ladungsbereich oder einem Anhänger für den Transport, müssen mindestens 50 % ihrer Nutzfläche mit einer fest und dauerhaft installierten Wohneinrichtung wie einer Toilette, Dusche, einem Wohnraum, Betten oder einer Kochgelegenheit ausgestattet sein, um von der neuen Mautpflicht ausgenommen zu werden. Zusätzlich ist es erforderlich, dass diese Fahrzeuge ausschließlich privat genutzt werden. In bestimmten Fällen kann es empfehlenswert sein, die Zulassung von einem LKW auf ein Wohnmobil umzustellen, um die Mautgebühren zu vermeiden.

Die neuen Maut-Gebühren basieren auf EU-Vorgaben und dem Wegekostengutachten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Die Mautsätze werden gemäß der „Eurovignetten-Richtlinie“ anhand der Kosten für Bau, Betrieb, Erhalt und Ausbau der Verkehrswege festgelegt. Die Neuregelung der Mautgebühren zielt vor allem darauf ab, die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur zu gewährleisten.

Laut dem Bundesfernstraßenmautgesetz müssen derzeit alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen oder mehr die LKW-Maut zahlen. Die Maut wird bereits beim Einfahren auf Bundesfernstraßen erhoben und betrifft sowohl Bundesstraßen als auch Autobahnen und die angrenzenden Tank- und Rastanlagen. Ab Juli 2024 wird die Mautpflicht auf alle Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen ausgedehnt. Wohnmobile und Handwerkerfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen sind von dieser Regelung jedoch ausgenommen.

Wohnmobile über 3,5 Tonnen bleiben von der neuen LKW-Mautpflicht ab Juli 2024 verschont. Die Entscheidung der Ampel-Regierung, Fahrzeuge ab diesem Gewicht in die Maut einzubeziehen, hat bei vielen Campern für Verunsicherung gesorgt. Doch das Startup maut1.de gibt Entwarnung: Wohnmobile sind von der Gewichtsabsenkung der Maut ausgenommen. Die meisten Wohnmobile erfüllen bereits die Kriterien für mautfreie Fahrzeuge und müssen somit keine zusätzlichen Mautgebühren entrichten.

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