Spieler können auf gerechte Behandlung und Rückerstattung vertrauen

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Eine spektakuläre Entscheidung des Landgerichts Osnabrück sorgt für vorweihnachtliche Freude bei einer deutschen Glücksspiel-Enthusiastin. Nachdem sie bei Online-Glücksspielen einen Verlust von rund 372.000 Euro hinnehmen musste, erhält sie nun ihr Geld zurück. Das Urteil vom 12. Dezember 2023 besagt, dass die beklagte Anbieterin der Glücksspiele im Internet den Verlust erstatten muss, da sie nicht über die erforderliche Lizenz für Online-Glücksspiele in Deutschland verfügte.

Landgericht Osnabrück sichert Klägerin Rückerstattung von 372.000 Euro zu

Die Klägerin verlor zwischen Mai 2021 und Dezember 2022 über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten bei Online-Glücksspielen insgesamt rund 372.000 Euro.

Das Landgericht Osnabrück urteilte, dass Online-Glücksspiele in Deutschland bis zum 30. Juni 2021 grundsätzlich verboten waren und auch nach der Reform des Glücksspielstaatsvertrags nur mit einer gültigen Lizenz erlaubt sind. Da die Beklagte keine solche Lizenz hatte, musste sie die Verluste der Klägerin vollständig erstatten.

In einem Urteil hat das Landgericht Osnabrück entschieden, dass die Klage erfolgreich war. Die beklagte Anbieterin der Online-Glücksspiele hatte im fraglichen Zeitraum keine gültige Lizenz besessen und somit gegen das Verbot des Glücksspielstaatsvertrags verstoßen. Die abgeschlossenen Verträge wurden daher als nichtig erklärt, wodurch die Klägerin Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung ihrer Verluste hatte.

Der Glücksspielstaatsvertrag wurde eingeführt, um die Spielsucht einzudämmen und Spieler vor betrügerischen Machenschaften beim Glücksspiel zu schützen. Das Urteil des Landgerichts Osnabrück betont, dass diese Ziele nicht erreicht werden können, wenn illegale Glücksspielanbieter die Verluste der Spieler behalten dürfen.

In einem bedeutsamen Urteil hat das Landgericht Osnabrück entschieden, dass die Klägerin trotz ihrer Teilnahme an verbotenen Glücksspielen einen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Verluste hat. Die Klägerin konnte glaubhaft machen, dass sie keine Kenntnis vom Glücksspielverbot hatte und sich dieser Kenntnis nicht leichtfertig verschlossen hatte. Die beklagte Anbieterin konnte ihrerseits nicht ausreichend nachweisen, dass die Klägerin von dem Verbot wusste. Das Gericht erklärte daher, dass die Klägerin das Recht auf Rückzahlung ihrer Verluste hat.

Spieler können nun darauf vertrauen, dass sie ihre Verluste aus illegalen Online-Glücksspielen zurückfordern können, wenn der Veranstalter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt. Das Urteil des Landgerichts Osnabrück unterstreicht die Bedeutung des Schutzes der Spieler und trägt zur Schaffung eines fairen und transparenten Glücksspielumfelds bei.

Das Urteil des Landgerichts Osnabrück hat die Bedeutung eines Meilensteins für den Schutz von Spielern vor betrügerischem Glücksspiel. Es verdeutlicht, dass Verluste aus illegalen Online-Glücksspielen erstattet werden können, wenn der Veranstalter keine gültige Lizenz besitzt. Spieler können sich daher auf gerechte Behandlung und den Schutz ihrer Interessen verlassen.

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