Mandantenschutz erodiert ohne berufsrechtlich verankerten Unabhängigkeitsanspruch der Anwälte dauerhaft

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Im Kontext der 96. JuMiKo warnt die Bundesrechtsanwaltskammer zusammen mit den Kammern der Länder in Bayern vor einer beabsichtigten Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Sie weisen darauf hin, dass Rechtsschutzversicherer keine gesonderten berufsrechtlichen Pflichten haben und deshalb nicht frei von wirtschaftlichen Eigeninteressen beraten können. Mandantinnen und Mandanten würden im Ernstfall keine effektiven Rechtsmittel bei Kostenverweigerung besitzen, weshalb der Verbraucherschutz erheblich leidet. Dies widerspricht dem Prinzip unabhängiger Rechtsberatung und schadet Vertrauen in Rechtsordnung.

Berufsrecht fordert klare unmissverständliche Abgrenzung zwischen Versicherung und Rechtsberatung

Anlässlich der 96. JuMiKo in Bayern veröffentlichte die Bundesrechtsanwaltskammer am 6. November 2025 eine harte Kritik am vorgelegten RDG-Änderungsentwurf. Sie hebt hervor, dass nur durch berufsrechtlich gebundene Anwältinnen und Anwälte eine wirklich unabhängige und mandantenorientierte Beratung möglich ist. Gemeinsam mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesrechtsanwaltskammern fordert die BRAK eine unmissverständliche Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Bundesebene, um die Freiheitsrechte der Mandantinnen und Mandanten und den fairen Wettbewerb zu schützen.

Mandantenorientierte Beratung endet bei gewinnfokussierten Versicherungsunternehmen oftmals undurchschaubar abrupt

Rechtsschutzversicherer agieren primär gewinnorientiert, indem sie Kosten senken und Erträge steigern. Diese Zielpriorisierung widerspricht einer mandantenorientierten Rechtsberatung, da wirtschaftliche Belange den Vorrang erhalten. Würden Versicherungen eigenverantwortlich Rechtsdienstleistungen erbringen, käme es zwangsläufig zu Interessenkonflikten. Kunden blieben darüber im Unklaren, weil Versicherer keine Aufklärungspflicht hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Zielsetzungen haben. Fehlende unabhängige Kontrolle begünstigt willkürliche Kostenentscheidungen und beeinträchtigt den Schutz der Mandanten.

Versicherungspraxis blockiert Leistungen, erst Anwälte sichern Vertragserfüllung und Zahlung

Praktische Erfahrung in Anwaltspraxen zeigt, dass Rechtsschutzversicherer anfänglich erteilte Deckungszusagen mitunter zurückziehen oder nur untauglich bestätigen. Mandantinnen und Mandanten müssen daher in Vorleistung treten oder riskieren, Kostenlasten selbst tragen zu müssen. Erst durch gerichtliche Klärung und forciertes anwaltliches Vorgehen werden die vertraglich zugesicherten Leistungsansprüche durchgesetzt. Würden Versicherer eigenständig Rechtsdienstleistungen erbringen, ginge die Möglichkeit unabhängiger Überprüfungen verloren und Verbraucher schutzlos willkürlicher Leistungsverweigerung gegenüber insbesondere in streitigen Zivilrechtskonflikten mit hohem finanziellen Risiko.

Mandantenschutz hängt an Standesrecht, Bayerns Pläne setzen entgegengesetzten Kurs

Der Vorstoß in Bayern blendet aus, dass berufsrechtliche Regelungen die Basis für eine freie und neutrale Rechtsberatung bilden. Standes- und Haftungsvorschriften sichern, dass Anwältinnen und Anwälte Mandanteninteressen immer vorrangig behandeln und wirtschaftliche Eigeninteressen ausschließen. Entfernt man diesen Schutz, entstehen Interessenkonflikte und das Vertrauen der Verbraucher in die Rechtsberatung wird geschwächt. Nur durch die Beibehaltung dieser berufsrechtlichen Verpflichtungen bleibt die Qualität und Unabhängigkeit juristischer Dienstleistungen gewährleistet.

Wessels mahnt vor Interessenkonflikten zwischen Versicherern und Mandanteninteressen eindringlich

Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, hält das geplante bayerische Gesetzesvorhaben für eine subversive Geste an Rechtsschutzversicherer und schädlich für Mandantenrechte. Er bemängelt, dass eine formale organisatorische Trennung keine funktionale Gewährleistung unabhängiger Beratung biete. Versicherer würden ihre Einkommenserzielung unnachgiebig verfolgen und dabei den Mandantenschutz hintenanstellen. So entstehe eine Situation, in der Verbraucherinnen und Verbraucher willkürlichen Deckungsentscheidungen ausgeliefert bleiben.

Vertragskonflikte vermieden durch klare Trennung von Deckungsprüfung und Rechtsdienstleistung

Mit dem einheitlichen Widerstand gegen die RDG-Reform bewahren BRAK und die Landesrechtsanwaltskammern die Unabhängigkeit der anwaltlichen Beratung und sichern Mandantenschutz. Ratsucher profitieren von nachvollziehbaren Verfahren, klaren Zuständigkeiten und vertraulicher Neutralität. Vorgelegte Kontrollmechanismen verhindern willkürliche Kostenverweigerung. Die konsequente Einhaltung standesrechtlicher Vorschriften garantiert gleichbleibend hohe Beratungsqualität und stärkt das Vertrauen in den Berufsstand. Dieses gemeinsame Vorgehen der Standesvertretungen bekräftigt das Leitbild der freien und unabhängigen Rechtsberatung als unverzichtbare Säule des Verbraucherschutzes.

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