Prestigeobjekte verbauen die Zukunft

17.08.2010 | Berlin
"Wir brauchen eine zweite Bahnreform". so lautet des Fazit des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) nach der Veröffentlichung der Studie des Umweltbundesamtes (UBA) über die Perspektiven des Schienengüterverkehrs und der Kritik an den geplanten Großprojekten. Die Auseinandersetzungen um das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 und die UBA-Studie bestätigen die Analysen des vzbv.

"Trotz der Milliardeninvestitionen in schnelle Fernverkehrstrassen stagniert der Verkehrsanteil im Fernverkehr", kritisiert vzbv-Fachbereichsleiter Holger Krawinkel. Zudem klaffe eine wachsende Lücke zwischen den Ausbauplanungen des Bundesverkehrswegeplans und den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln. Während die Prestigeobjekte wie Stuttgart 21 ohne entscheidenden Zusatznutzen Milliarden verschlingen würden, fehlten die Mittel unter anderem für wichtige Regionalverkehrsprojekte, wie etwa den Rhein-Ruhr-Express.

Aus Sicht des vzbv ist nach 1994 eine weitere Bahnreform mit folgenden Eckpunkten notwendig:

1. Mehr Wettbewerb im Regionalverkehr

Die Ausbauplanungen und die Mittelverteilung müssen sich am Nachfragepotential ausrichten. Die Erfolge im Nahverkehr müssen durch eine generelle Verpflichtung zur Ausschreibungen von Verkehrsverträgen, deren Großteil in den nächsten Jahren ausläuft, fortgeschrieben werden. Über die Verwendung der Regionalisierungsmittel selbst müssen die Länder transparent auf Grundlage eines einheitlichen Kriterienkatalogs Auskunft geben.

2. Effektivere Regulierung

Die Stellung der Regulierungsbehörde muss gestärkt werden. In der Folge sind die Stationsgebühren, die Trassenentgelte sowie die Entgelte für das Bahnstromnetz eindeutig zu regeln. Maßstab ist die erprobte Regulierungspraxis bei Telekommunikation sowie Strom und Gas. Eine Abtrennung der Netzsparte, wie sie von der Monopolkommission zu Recht gefordert wird, darf kein Tabu darstellen.

3. Neuordnung des Fernverkehrs

Eine kostengerechte Zuordnung der Trassen-Entgelte wird den Fernverkehr stärker belasten und damit dessen Eigenwirtschaftlichkeit bei zahlreichen Verbindungen in Frage stellen. Dagegen werden die Trassen-Entgelte für den Regionalverkehr sinken. Mit den frei werdenden Regionalisierungsmitteln können zum Beispiel ehemalige Inter-Regio-Verbindungen in die öffentliche Finanzierung einbezogen werden. Für mehr Wettbewerb im Fernverkehr muss die Bundesregierung die EU-rechtlichen Vorgaben konsequent umsetzen. Gleichzeitig hat die EU dafür zu sorgen, dass alle nationalen Eisenbahnmärkte geöffnet werden.

4. Langfristige Planung und Finanzierung

Der zunehmende Wettbewerb im Güter- und Personenfernverkehr, die von der EU vorgegebenen Trassenkorridore mit Vorrang für den Güterverkehr sowie der weiter wachsende Regionalverkehr führen vermehrt zu Trassenkonflikten in jetzt schon überlasteten Knotenpunkten und auf bestimmten Strecken. Hieraus müssen die Prioritäten für die künftige Verwendung der staatlichen Infrastrukturmittel abgeleitet und der Mittelbedarf ermittelt werden. Wichtig für die Planung der künftigen Angebote und der darauf aufbauenden Ausschreibung sind zudem linienbezogene, unabhängig erhobene Verkehrsdaten aus Fahrgastzählungen.

5. Unabhängige Qualitätsprüfung

Bei der Planung der Angebote sind weit intensiver als bisher die Kunden zu beteiligen. Wegen der Langfristigkeit der Aufgabe ist eine institutionelle Verankerung erforderlich. Der Qualitätssicherung dienen regelmäßig durchgeführte Analysen der Kundenzufriedenheit durch unabhängige Verbraucherinstitutionen, wie sie in Großbritannien schon seit Jahren geübte Praxis sind.

Quelle: Pressemeldung Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

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