Manche mögen's heiß

15.07.2008 | München
Sommer - die große Zeit der Sonnenanbeter und Grillmeister. Damit die schönen Tage im Freien nicht im Fiasko enden, ein paar einfach umzusetzende Tipps von den Allianz Sicherheitsexperten.

Sonnengebräunte Haut gilt - allen Warnungen zum Trotz - noch immer als Zeichen von Vitalität, Sportlichkeit und Schönheit. Ein Zuviel an Sonnenlicht hat aber auch seine Schattenseiten. Um Sonnenbrand, Sonnenallergien und schließlich Folgeschäden wie Hautkrebs zu vermeiden, ist es wichtig, die Haut vor der Sonne zu schützen. "Eine Sonnenschutzcreme mit hohem Lichtschutzfaktor ist für alle zu empfehlen, die den Tag draußen verbringen wollen", rät Dr. med. Manfred Lucko, Betriebsarzt bei der Allianz in München.

Bei Kindern sollte man auf besonders hohen Schutzfaktor achten; wer schwimmen geht, ist mit einem wasserfesten Produkt gut beraten. Darüber hinaus sollte auch der Kopf vor direkter Sonneneinwirkung geschützt werden, sonst endet der Tag draußen womöglich mit einem Sonnenstich. Auch hier sind Kinder, aber auch alte Menschen, besonders gefährdet.

Wer schwitzt, muss trinken

Außerdem ist bei großer Hitze ausreichendes Trinken besonders wichtig. Denn als Reaktion auf die Wärme produziert der Körper Schweiß, der beim Verdunsten kühlt und uns vor dem Überhitzen schützt. Weil Schweiß überwiegend aus Wasser besteht, muss die verlorene Flüssigkeit ersetzt werden.

Als Durstlöscher sind Trink- und Mineralwasser, aber auch ungesüßte Kräuter- und Früchtetees gut geeignet. Mit Wasser verdünnte Fruchtsäfte liefern zusätzlich wertvolle Vitamine. Auch wasserreiches Obst und Gemüse, wie Melonen, Gurken, Tomaten, Erdbeeren, Pfirsiche können helfen, Flüssigkeitsverluste auszugleichen. Alkohol sollte nur in kleinen Mengen und keineswegs als Durstlöscher genossen werden!

Vorsicht, bissig!

Der Garten lädt ein, sich einfach mal im Gras auszustrecken und zu entspannen. Doch aufgepasst, gerade hier lauern Zecken und suchen nach ihren "Wirten". Wenn sie sticht, kann die Zecke schwere Krankheiten wie beispielsweise Borreliose übertragen. Normalerweise sind Infektionen durch Insektenstich oder -biss vom Unfallschutz ausgeschlossen. Die Allianz hat als einer von wenigen Versicherern in Deutschland die Leistungen ihrer Unfallversicherung entsprechend erweitert.

"Aufgrund des steigenden Invaliditäts-Risikos durch Borreliose zahlt die Allianz jetzt auch bei Infektion durch einen Zeckenstich", erläutert Eva Bieniossek, Expertin für Unfallversicherungen bei der Allianz Versicherungs-AG. Krankheitsbilder wie Borreliose oder FSME treten oft erst erhebliche Zeit nach dem Zeckenstich auf. Damit würde der Schutz der Unfallversicherung oft ins Leere laufen, denn als "Unfall" im üblichen Sinne gilt der Zeckenstich selbst. Die Allianz hat daher als Beginn dieser Frist die erstmalige Diagnose der Krankheit anstatt des Zeckenstiches definiert. Somit ist es auch nicht nötig, jeden Zeckenstich vorsorglich anzuzeigen.

Mal was anderes auf dem Grill: Gemüsespieße sind Salmonellen-sicher

Feuer und Flamme

Für viele der Inbegriff von Sommer schlechthin: Die Grillparty im Garten mit einem brutzelnden Steak, Würstchen und Kartoffelsalat, einem kühlen Bier, Freunden und Familie. Doch auch dieses Vergnügen ist nicht ungefährlich. Denn jedes Jahr verletzen sich viele Menschen durch leichtsinniges Hantieren beim Grillen. Hauptursache für Unfälle mit oft lebensgefährlichen Folgen ist das Anzünden der Kohle.

Gefahrenherde sind hier vor allem Anzündhilfen wie Spiritus oder Benzin, weil beim Anzünden schnell eine Stichflamme entstehen kann. Darüber hinaus ist es möglich, dass es zu einer Rückzündung mit der Restflüssigkeit und dem Dampf in der Flasche kommt. Dann kann sich ein bis zu zehn Meter langer Flammenstrahl bilden, der die Personen gefährdet, die neben dem Grill stehen und beim Entzünden des Feuers zusehen.

Gefahr am Grill

Das Grillgut gehört erst dann auf den Rost, wenn die Anzündhilfe vollständig verbrannt ist. Das ist daran zu erkennen, dass die Grillkohle vollständig von einer weißen Ascheschicht überzogen ist. Außerdem sollte man unbedingt beachten, dass der Grill auf einem geraden und rutschfesten und vor Umsturzgefahr geschützten Standplatz steht und dass alle brennbaren Materialien wie Servietten, Papp- und Plastikteller aus der Reichweite des offenen Feuers entfernt werden.

Im Ernstfall gilt: "Wenn man bei einem Brand selbst verletzt wird und einen dauerhaften körperlichen Schaden davonträgt, federt eine private Unfallversicherung die finanziellen Folgen ab", so Allianz Expertin Bieniossek. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei solch einem Freizeitunfall nicht.

Salmonellen mögen's heiß

Doch nicht nur die Hitze vom Grill kann gefährliche Konsequenzen haben, auch die Sonneneinstrahlung und hohe Temperaturen können der Gartenparty den Garaus machen. Schuld sind Salmonellen. Bei dem Genuss von selbstgemachtem Kartoffelsalat mit Mayonnaise oder Tiramisu denkt kaum einer daran, dass sich dabei Krankheitserreger ihren Weg in den Darm bahnen könnten. Doch die Sommerhitze ist ein Paradies für Bakterien. Bei Temperaturen über 20 Grad vermehren sie sich explosionsartig.

Für ihre Fortpflanzung suchen sie sich bevorzugt mit rohem Ei hergestellte Speisen oder beliebte Sommerspeisen aus: Milchprodukte wie Eis, Sahne oder Joghurt. Um eine Salmonellen-Infektion zu verhindern, muss besonders im Sommer die Lebensmittel-Hygiene groß geschrieben werden. So raten Experten schon beim Einkauf auf die korrekte Einhaltung der Kühlkette zu achten und an- oder aufgetaute Eiscreme nicht wieder einzufrieren. Fleisch und frische Bratwurst müssen beim Grillen ausreichend erhitzt werden, denn Salmonellen werden erst bei Temperaturen über 70 Grad abgetötet. Außerdem sollte die Kühlschranktemperatur an den ganz heißen Tagen auf unter sieben Grad eingestellt werden.

Kommt es trotz aller Vorsicht zu einer fahrlässig herbeigeführten Salmonellenvergiftung bei den Partygästen oder werden durch eine Unvorsichtigkeit des Grillmeisters schuldhaft ein Kleidungsstück beschädigt oder sogar Personen verletzt, dann hilft die eigene private Haftpflichtversicherung. Diese bezahlt die berechtigten Ansprüche, zum Beispiel Krankenhauskosten, Schmerzensgeld oder die beschädigte Kleidung. Unberechtigte Ansprüche wehrt die Haftpflichtversicherung ab, notfalls auch vor Gericht.

Quelle: Pressemeldung Allianz SE

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