IHK: "Bettensteuer" belastet Binger Beherbergungsgewerbe

23.08.2010 | München
Patzke: Kommunale Abgabe schwächt einen Gewerbezweig, der viel für die Imagewerbung der Stadt tut. IHK-Tourismusumfrage: Branche kommt erst langsam aus der Krise

Die Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen wendet sich gegen die Einführung der Kulturförderabgabe in der Stadt Bingen. IHK-Hauptgeschäftsführer Richard Patzke hält die zusätzliche Besteuerung, die alleine eine Branche trifft, für ungerecht: "Das Binger Beherber-gungsgewerbe, das viel Wirtschaftskraft in die Region zieht, wird durch die Abgabe nicht nur doppelt besteuert, sondern bekommt die Kosten einer klassischen kommunalen Aufgabe aufgebürdet, von der alle Bürger und Besucher der Stadt profitieren." Patzke appelliert an die politisch Verantwortlichen, den Beschluss noch einmal zu überdenken.

Nach Meinung des IHK-Hauptgeschäftsführers hat die Stadt Bingen 2008 eine vorbildliche Landesgartenschau ausgerichtet, die über die Region hinaus mit großem Beifall bedacht worden ist. Zudem war die Großveranstaltung ein finanzieller Erfolg. Patzke meint: "Die Stadt Bingen hat sich ein äußerst positives Image erworben und konnte sich nicht zuletzt durch den Einsatz des örtlichen Beherbergungsgewerbes als glänzende Gastgeberin präsentieren. Umso unverständlicher ist jetzt, dass der Stadtrat den Hoteliers die ungerechte Bettensteuer auferlegt und dadurch wenig touristenfreundliche Strukturen schaffen will."

Patzke führt ins Feld, dass das Beherbergungsgewerbe nicht nur durch seine Steuerzahlungen zur Wirtschaftskraft der Kommune beiträgt, sondern auch durch seine Arbeits- und Ausbildungsplätze. Darüber hinaus versuchen die Inhaber durch hohen unternehmerischen Einsatz, zusätzliche Übernachtungsgäste nach Bingen zu holen. Damit geben sie der regionalen Wirtschaft Impulse. Denn diese Gäste begleichen in aller Regel nicht nur ihre Hotelrechnung, sondern sorgen durch zusätzliche Ausgaben - beispielsweise für Restaurant- und Café-Besuche oder die Nutzung von Nahverkehrsmitteln und Taxifahrten, Kauf von Zeitungen und Vieles mehr - für zusätzliche Einkünfte. Der IHK-Hauptgeschäftsführer sagt: "Insofern müssten der Stadtrat dem Beherbergungsgewerbe eigentlich danken für willkommene Wirtschaftskraft auf dem Wege der Umwegrentabilität. Stattdessen wird dieser Gewerbezweig ungerechterweise einseitig mit einer Steuer belastet."

Als ungerecht empfindet es der IHK-Hauptgeschäftsführer, wenn eine als "Kulturförderabgabe" verschleierte Bettensteuer von wenigen Beherbergungsbetrieben erhoben werden soll für eine Leistung, von der alle Bürger und Besucher Bingens profitieren: "Damit wird faktisch eine klassische kommunale Aufgabe von den wenigen Beherbergungsbetrieben erbracht." Schließlich sei es wenig verhältnismäßig, wenn ausschließlich die Gruppe der Übernachtungstouristen für die Grundlage der Bettenbesteuerung herangezogen wird und wenn innerhalb dieses kleinen Kreises wiederum sehr überwiegend Geschäftsreisende zur Kasse gebeten werden, für die das kulturelle Umfeld weniger entscheidend ist als der Übernachtungspreis.

Patzke macht geltend, dass die Beherbergungsbetriebe über die Umsatzsteuer der Übernachtungsumsatze hinaus noch mit einer Bettensteuer belastet werden: "Eine solche doppelte Besteuerung dürfte auch rechtlich unzulässig sein, wenn eine solche Bettensteuer wegen nicht gegebener Zweckbindung auch für andere Dinge eingesetzt werden kann." Für "sehr erklärungsbedürftig" hält der IHK-Hauptgeschäftsführer die Pläne des Stadtrates, dass ab 2011 gerade die kleinen Beherbergungsbetriebe, die mit einem Übernachtungspreis von bis zu 30 EUR kalkulieren, eine Bettensteuer von über 3 Prozent zahlen sollen, wogegen die Beherbergungsbetriebe, die einen Übernachtungspreis von bis zu 100 EUR verlangen, nur 2 Prozent Bettensteuer zahlen sollen.

Zudem würde die Branche in einer sensiblen Phase getroffen. Das unterstreichen die Ergebnisse der "Tourismusumfrage Sommer", die jährlich in Mai von der IHK für Rheinhessen initiiert wird. Die IHK-Geschäftsführerin Biwer fasst die Kernaussage zusammen: "Die wirtschaftliche Lage des rheinhessischen Beherbergungsgewerbes hat sich nach einer langen, sehr harten Durststrecke in den vergangenen Jahren erstmalig leicht erholt. Vom ersehnten, Platz an der Sonne' ist die Branche aber noch sehr weit entfernt."

So äußert sich im Vergleich zu den Umfragen der Vorjahre erstmals wieder eine wachsende Zahl von Unternehmen positiv über ihre gegenwärtige Geschäftslage. Trotzdem bleibt die Lage kritisch: Zwar beurteilen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich mehr (28,6 % ggü. 19,4 % im Vj.) Beherbergungsbetriebe die gegenwärtige Situation als gut. Aber immer noch klagt ein Drittel (32,1 %) von schlechten Geschäften. Immer noch verbuchen 57,7 % der befragten Unternehmen einen Umsatzrückgang, wie auch das Ausgabeverhalten der Kunden belegt: Im Saldo sind die Ausgabe der Geschäftsreisenden um 13,6 % zurückgegangen, bei den Urlaubern um 42,8 %, bei den heimischen Gästen um 27,8 %.

Dennoch blicken die Hoteliers in einem anziehenden Konjunkturumfeld wieder etwas zuversichtlicher in die Zukunft: 79,3 % der rheinhessischen Beherbergungsbetriebe rechnet in diesem Sommer mit gleichbleibender oder leicht steigender Geschäftslage. Deutlich mehr als doppelt so viele Betriebe (26,7 % ggü. 12,1% im Vj.) planen Investitionen, der Personalabbau ist gestoppt, und im Saldo planen 6,9 Prozent der Betriebe Preissenkungen.

IHK-Geschäftsführerin Biwer interpretiert die Zahlen: Die allgemeine Konjunkturentwicklung beschert dem rheinhessischen Beherbergungsgewerbe nach vielen Krisenjahren mit existenzbedrohenden Margen eine dringend notwendige Verschnaufpause. Diese Pause wollen die Betriebe nutzen, um lange aufgeschobene Investitionen umzusetzen. Eine zusätzliche Übernachtungssteuer erschwert diese Investitionen spürbar", sagt Biwer voraus.

Quelle: Pressemeldung Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen

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